Dienstag, 3. Mai
2005 - Es läßt sich ja darüber streiten, wie
sinnvoll § 20 SGB V oder besonders die darauf bezogenen
Umsetzungsvereinbarungen der Krankenkassen sind. Sinn der Vereinbarung
ist jedenfalls, eine gleiche Ausgangsposition für alle
Marktteilnehmer zu schaffen. Nur wollen einige Marktteilnehmer gleicher
als andere sein.
Besonders bunt hat es die selbsternannte Nummer 1 im Markt getrieben:
Über Monate hinweg wurde mindestens ein Mitarbeiter - ein Musiker
- ohne entsprechendes Diplom in den Stand eines
Diplompädagogen erhoben (siehe rechts oben: Detailsnapshot Website
der Fa. Erich Kellermann, Allen Carr's Easyway, 27.04.2005). Damit
wurden Kunden und Krankenversicherungen hinsichtlich
Qualitätsanforderungen der Spitzenverbände der Krankenkassen
massiv getäuscht.
Nachdem derselbe Mitbewerber uns in letzter Zeit mit Abmahnungen
überzieht und überall Wettbewerbsverstöße zu
seinen Ungunsten wittert, haben wir uns jetzt erlaubt, die Unterlassung
mißbräuchlicher Titelnutzung zu fordern.
Wir wußten um wen es sich handelte, haben in unserer
Unterlassungsaufforderung aber keinen Namen genannt. Das war
offensichtlich auch nicht nötig: Binnen zwei Tagen nach der
Unterlassungsaufforderung war aus dem falschen Dipl. Pädagogen ein
einfacher
NR-(Nichtraucher)-Trainer geworden (siehe rechts unten: Detailsnapshot
Website der Fa. Erich Kellermann, Allen Carr's Easyway, 30.04.2005) - ein Schelm, wer Böses dabei
denkt.
Das hört sich lustig an, ist es aber nicht: Wenn wir darüber
Bescheid wussten, dann nur deswegen, weil bereits viele Marktteilnehmer
solche Praktiken kennen und durchschauen und darüber offen reden.
Das führt letztlich dazu, dass ein Schatten auf die gesamte, noch
junge Branche fällt. Denn es werden Kunden und vor allen Dingen
Leistungsträger (Krankenkassen) falsch informiert und Wettbewerber
benachteiligt. Besonders pikant in diesem Fall ist, dass
Kellermann mit einem Krankenkassenspitzenverband eine Vereinbarung
geschlossen hat, die ihn als einzigen Wettbewerber vom Qualitäts-
und Lizensierungsverfahren ausnimmt. Da nun entsprechend der
Vereinbarung der Krankenkassenspitzenverbände Lizensierung und
Qualitätssicherung einheitlich erfolgen soll, müssen andere
Verbände und einzelne Krankenkassen sich darauf verlassen
können, dass die genannte Vereinbarung Qualitätssicherheit
garantiert.
Dies ist ein klassisches Beispiel dafür, dass
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung im
Gesundheitswesen
heute noch weit hinter industriellen Qualitätsstandards
zurückliegen. Und ein Beispiel dafür, dass das
Vier-Augen-Prinzip im Qualitätsmanagement unabdingbar ist. Denn
ein
Verzicht darauf führt bekanntlich zu schlechter Qualität,
monopolistischen Strukturen, Betrug am Kunden und Wettbewerbsverzerrung.
Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass viele unserer
industriellen Kunden ihre eigenen, höheren und erprobten Standards
in ihren Corpororate Healthcare Prozessen einfordern und konsequent
umsetzen.
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...nach Unterlassungs-
aufforderung
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